Korrektur unserer Meldung vom 30.03.2021: BFV legt Fahrplan für einen möglichen Abbruch fest ...

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Was würde das für unsere Mannschaften bedeuten?

Liebe Spieler, Trainer, Eltern und Freunde des FC Coburg,

wir nehmen Bezug auf unsere Homepage-Nachricht vom 30.03.2021, siehe unverändert unten.

Der BFV hat uns nunmehr mitgeteilt, dass unsere Interpretation der BFV-Nachricht samt darin enthaltener Verlinkung unter Punkt 2 vom 30.03.2021

https://www.bfv.de/news/corona/2021/03/bfv-vorstand-verabschiedet-vier-punkte-plan

nicht richtig ist, denn bei den Junioren greift im Falle eines Saisonabbruches (Voraussetzungen siehe unten) der zu Beginn der Saison beschlossene und den Vereinen mitgeteilte

§ 54 Abs. 6 Buchstabe g Unterbuchstabe gg

der Jugendordnung:

"Kann die Spielzeit Herbst 2020 nicht bis zum 31. 07.2021 beendet werden, wird die Tabellenreihung anhand der Quotientenregelung (Erspielte Punkte geteilt durch die Anzahl der in Wertung gespielten oder durch ein Sportgericht gewerteten Spiele; gerundet auf zwei Nachkommastellen) ermittelt. Es erfolgt der Vollzug des festgelegten Auf-und Abstieg"

Im Gegensatz zu den Frauen, Männern und Mädchen ist also von einer Mindestanzahl an absolvierten und gewerteten Spielen keine Rede. Es greift also nicht die Regelung:

"Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge der Covid-19-Pandemie Regelungen hinsichtlich einer Wertung getroffen, sollten in der Zukunft Spielzeiten bei Frauen, Männern und Mädchen aufgrund höherer Gewalt, einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage nicht bis zum festgelegten Spieljahresende beendet werden können. Sollte dieser Fall in der Zeit nach dem 30. Juni 2021 eintreten, so wird die Saison abgebrochen und entsprechend der Quotienten-Regel gewertet, „sofern bei 75 Prozent der Mannschaften aus der jeweiligen Spielgruppe mindestens 50 Prozent der Verbandsspiele ausgetragen bzw. durch die Sportgerichte gewertet wurden. Ansonsten wird die Saison für die Mannschaften aus der betroffenen Spielgruppe annulliert. In diesem Fall kommt es nicht zum Vollzug der amtlich veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung“.

Zum nachlesen hier die aktuelle Jugendordnung des BFV:

https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/satzung-richtlinien-amtliches/ordnungen/jugendordnung-ab-11.03.2021.pdf

In Konsequenz heißt dies, dass der im Falle eines Saisonabbruches von uns vermutete Nichtabstieg unserer U15 als auch U17 nicht unmittelbar richtig ist - mitsamt der Folgewirkungen. Zwar wird in diesen beiden Ligen die 75%/50%-Regelung nicht überschritten, aber wie ausgeführt gilt dies nicht bei den Junioren.

Nachdem derzeit alles nur im Konjunktiv diskutiert werden kann und es auch noch andere Entscheidungsparameter gibt, wollen wir uns als Verein derzeit nicht an weiteren Spekulationen öffentlich beteiligen, sondern wie bisher auch wünschen wir uns, sofern erlaubt und gesundheitlich vertretbar, eine sportliche Regelung auf dem Platz.

Losgelöst davon werden wir uns natürlich vereinsintern mit dem Gesamtthema weiter beschäftigen.

Wir bitten um Entschuldigung für die durch unsere gut gemeinte aktive Kommunikation entstandenen Irritationen - sowohl beim BFV, bei unseren Trainern und natürlich bei unseren Spielern. Das dies dann auch Hoffnungen geweckt hat, ist nachvollziehbar.

Die Verantwortung hierfür übernehme ich, Marcus Seiler, da ich letztendlich die Federführung bei der Vereinskommunikation innehabe. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Homepage-Nachricht vom 30.03.2021:

Liebe Spieler, Trainer, Eltern und Freunde des FC Coburg,

mit heutiger Nachricht des BFV kommt nun endlich Klarheit über den weiteren Saisonverlauf bzw. die Wertung der laufenden Saison je nach Konstellation für alle Vereine/Mannschaften.

Unten anstehend die Informationen des BFV im Originalwortlaut.

Auf einen ersten schnellen Blick und ohne Gewähr heißt das für unseren Verein, falls ein nahezu uneingeschränkter Trainingsbetrieb zum 03.05.2021 nicht stattfinden kann und der Abbruch entschieden werden sollte:

·         Erste und zweite Herrenmannschaft verbleiben aufgrund Quotientenregel in Landes- bzw. Kreisliga

·         Unsere A-Jugend dürfte in die Landesliga wegen anwendbarer Quotientenregel aufsteigen

·         Unser U17 dürfte aufgrund nicht anwendbarer Quotientenregelung in der Landesliga verbleiben

·         Bei unserer U16 besteht Unklarheit, da eine andere Mannschaft zurückgezogen hat und wir noch nicht wissen, ob die Quotientenregelung dann zum Tragen kommt. Wenn dies der Fall ist, dürfte ein Aufstieg in die Bezirksoberliga möglich sein

·         Unsere U15 verbleibt wegen nicht anwendbarer Quotientenregelung in der Bayernliga

·         U14 unverändert in der Bezirksoberliga, da trotz höchstem Quotient in der Bezirksoberliga kein Aufstieg möglich ist, da die U15 bereits in der nächsthöheren Liga spielt

·         Unsere C3-Junioren (= U13) verbleiben aufgrund anwendbarer Quotientenregelung in der Kreisliga

·         U13 verbleibt aufgrund anwendbarer Quotientenregelung in der höchsten Spielklasse Bezirksoberliga

·         Alle anderen Mannschaften D4 sowie U7 bis U11 verbleiben trotz bester Tabellenplätze in den Ligen, da Aufstieg nicht möglich ist, da nächsthöhere Liga bereits mit einer unserer Mannschaften besetzt ist

 

Dies für einen ersten Überblick und wie gesagt alles vorbehaltlich und ohne Gewähr, auch da ja der Abbruch erstmal entschieden werden müsste, sofern der Trainingsbetrieb nicht nahezu uneingeschränkt ab dem 03.05.2021 stattfinden kann.  

Bleibt gesund.

 

Originalwortlaut der BfV-Information:

Liebe Fußballfreunde,

weiter steigende Infektionszahlen, kontaktfreies Training für unsere Buben und Mädchen, Frauen und Männer überhaupt nur an Orten mit entsprechenden 7-Tages-Inzidenzen: Es sind weiterhin extrem schwierige Tage für den gesamten Breitensport hierzulande – und damit auch für unseren bayerischen Amateur- und Jugendfußball.

Und mit diesen extremen Herausforderungen geht ein Aufflackern der nicht neuen Diskussion um einen Abbruch der bis 30. Juni laufenden Saison einher. Ich verstehe die wachsende Ungeduld. Aber: Die Pandemie wird uns weiter begleiten, auch über den 30. Juni hinaus. Das Virus ist nicht gerecht, es wird so schnell nicht aus unserem Alltag verschwinden. Wir müssen noch eine Zeit lang mit ihm umgehen, bestmöglich und unter maximal möglichem Schutz der Gesundheit mit ihm leben – dazu gehört für mich eben auch eine geordnete und sorgfältige Rückkehr auf den Rasen. So sorgsam, wie das unsere Vereine längst unter Beweis gestellt haben. Nochmal: Wir sind Teil der Lösung!

Natürlich beschäftigen wir uns fortwährend und höchst intensiv mit dem weiteren Fortgang und ganz besonders auch damit, wann der richtige Zeitpunkt für Entscheidungen ist. Und all‘ das bei einer politischen Groß-Wetter-Lage, die von extremer Zerrissenheit geprägt ist und die schlicht keine seriösen Prognosen erlaubt: Knallhart-Lockdown auf der einen, der Ruf nach schnellen Lockerungen auf der anderen Seite. Wir aber wollen Verlässlichkeit an den Tag legen und haben deshalb den Vier-Punkte-Plan beschlossen, der die nächsten Schritte klar definiert. In einer Zeit, in der vieles unklar ist.

 

  1. Sollte ab dem 19. April 2021 kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Kontakt in Bayern möglich sein, ist die Durchführung des Ligapokal-Wettbewerbs nicht mehr möglich. Entsprechend wird dieser auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene als Zusatzwettbewerb gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für die Regionalliga Bayern, für deren Ligapokal-Wettbewerb vom Verbandsvorstand im Dialog mit den betreffenden Vereinen noch eine gesonderte Entscheidung zu treffen ist.
  2. Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punkt-Runden zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai 2021. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden. Hierzu werden alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.
  3. Der Verbandsvorstand hält einen Spielbetrieb unter der Voraussetzung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist, in der Fläche für nicht durchführbar und unter den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.
  4. Der Toto-Pokal-Wettbewerb soll im Austragungsmodus noch nicht verändert werden. Bezüglich der möglichen Fortführung des Toto-Pokal-Wettbewerbs bzw. der Ermittlung des Teilnehmers an der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde wird ein separater Vorschlag im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen durch den Verbandsvorstand erarbeitet.

 

Für die Frauen, Juniorinnen und Junioren gelten die Punkte 2 und 3 analog. Beim Verbandspokal-Wettbewerb der Frauen und der Juniorinnen sowie Junioren werden individuelle Lösungen noch erarbeitet.

 

Euer BFV-Team

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