Nun dürfen endlich alle Mannschaften der Vestekicker wieder trainieren ...

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Natürlich ist ein umfangreiches Regelwerk zu beachten. Nicht vergnügungssteuerpflichtig ...

Spieler-, Trainer- und Elterninformation vom 03.06.2021

Ab heute, den 03.06.2021, ist in der Stadt Coburg folgender Outdoor-Sportbetrieb möglich:

Variante 1: Spieler mit Alter max. 13 Jahre 20er-Gruppentraining kontaktfrei ohne Test (auch Trainer kein Test erforderlich)

Variante 2: altersunabhängig in 25er-Gruppen mit Kontakt mit Testpflicht aller Spieler und Trainer oder 

vollständig geimpft = Zweitimpfung + 14 Tage oder einmalige J&J- Impfung + 14 Tage oder genesen mit einmaliger Impfung + 0 Tage 

genesen = max. 6 Monate vorher, mind. vor 28 Tagen

Bei einer stabilen (mind. 5 Tage in Folge) Unterschreitung einer 50er-Inzidenz ist auch Variante 2 möglich - die Test bzw. Nachweispflicht Impfung/Genesung entfällt.

Die vom RKI für die Stadt Coburg per heute festgestellte Inzidenz beträgt 53,6.

Für die Trainingsdurchführung wie vorgenannt bedarf es eines Hygienekonzepts des Vereins, siehe Anlage. Die Stadt hat uns diesen Hygieneplan bereits genehmigt. Wir bitten alle das Hygienekonzept zu lesen und entsprechend einzuhalten.

An dieser Stelle verweisen wir nochmals ausdrücklich auf die FFP2-Maskenpflicht für alle auf den Trainingsgeländen, sofern nicht gerade in der Sportausübung. Dies gilt ebenso für Minderjährige begleitende Personen. Ansammlungen sind nicht zulässig, der Mindestabstand ist durchgehend einzuhalten.

Die Vorstandschaft zusammen mit der sportlichen Leitung hat entschieden, ab dem 07.06.2021 wieder über alle Altersklassen hinweg ins Training einzusteigen (Herren entscheiden Termin noch gesondert) - auf freiwilliger Basis.

Bis zum 06.06.2021 gilt die derzeitige Regelung = Variante 1 mit dem bereits kommunizierten Trainingsplan.

Der Trainingsplan ab kommender Woche wird derzeit vereinsintern abgestimmt und voraussichtlich am 06.06.2021 kommuniziert.

So lange die 50er-Inzidenz nicht stabil unterschritten ist - und damit Testpflicht bei Variante 2 besteht - werden wir wie folgt trainieren:

Bis einschließlich U13: Variante 1

Ab einschließlich U14: Variante 2

Bei einer stabilen 50er-Unterschreitung werden wir über alle Altersklassen in Variante 2 trainieren.

Ab diesem Zeitpunkt ist dann auch wieder eine Kabinen- und Duschnutzung möglich - die Regelungen dazu werden derzeit in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet.

Wie vorgenannt besteht bei Variante 2 vor einer stabilen 50er-Unterschreitung eine Testpflicht aller Spieler undTrainer, sofern nicht Geimpfter- bzw. Genesenerstatus (Erläuterung siehe oben).

 

Die Testpflicht - sofern erforderlich - kann wie folgt erfüllt werden:

a) Testung in einem offiziellen Testzentrum/Apotheke mit Nachweis negatives Ergebnis - max. 24 Stunden vor der Trainingseinheit. Dieser Nachweis ist zur Trainingseinheit mitzubringen (geht auch digital - Foto des Dokuments auf dem Handy).

b) Sofern taggleich beim Arbeitgeber oder in der Schule ein Selbsttest unter Aufsicht mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, bedarf es nach Abstimmung mit der Stadt Coburg keines erneuten Tests. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Spieler eine schriftliche Bestätigung mitbringt (geht auch digital - Foto des Dokuments auf dem Handy). Bei volljährigen Spielern mit Eigenunterschrift, bei minderjährigen Spielern mit Unterschrift der Eltern. Die Angabe der aufsichtsführenden Schule bzw. Arbeitgeber ist erforderlich. Formular hierfür siehe anliegend. Eine gesonderte Bestätigung der Schule/Arbeitgebers ist nicht nötig.

Selbsttests vor Ort:

Wir bitten um Verständnis, dass der Verein oder auch die Trainer aufgrund der Menge der Trainingseinheiten bzw. der Spieleranzahl einen Selbsttest mit Aufsicht vor Ort nicht stemmen kann.

Sofern sich aus der jeweiligen Eltern- oder volljährigen Spielerschaft jemand bereit erklärt, die Testaufsicht (nur Aufsicht, keine Durchführung des Tests - also wie in der Schule die Lehrer) für einen Selbsttest vor Ort in der jeweiligen Mannschaft (incl. Trainer) zu übernehmen und dies dann auch je Spieler/Trainer zu bestätigen, so geht das. Hierzu ist ein etwa 45-Minuten dauernder E-Learning-Kurs mit anschließendem Zertifikat (es erfolgt keine Lernerfolgsprüfung) durch die vorgesehene Aufsichtsperson zu absolvieren.

Beispiel siehe hier: www.johanniter.de/johanniter-unfall-hilfe/corona-informationsseite/neuer-kurs-zur_anwendung-von-corona-antigen-tests/

Die einmaligen Kosten von 10 € übernimmt der Verein für max. vier Elternteile je Mannschaft.

Die Durchführung des Kurses ist nicht erforderlich, wenn die bestätigende Aufsichtsperson im Gesundheitssektor tätig ist (z.B. Arzt, Krankenschwester, Arzthelferin) oder aber in der Schule z.B. als Lehrer die Testaufsicht ausführt. Es kommt also letztendlich darauf an, dass die Aufsichtsperson nachweisliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Schnelltests hat.

Anbei die Aufsichts-Testbestätigung, die für den Fall von Selbsttests vor Ort für jeden Spieler/Trainer auszufüllen und dem Getesteten nach der Testung zu übergeben ist.

Wenn sich jemand für die Aufsicht bei Selbsttests zur Verfügung stellt bitte dies in der jeweiligen Elternschaft abklären und Kontaktaufnahme zu Marcus Seiler (0171/7667354). Die in diesem Fall zu verwendenden Selbsttestkits muss der Spieler selbst besorgen und zum Training jeweils mitbringen, seitens des Vereins werden keine, auch nicht kostenpflichtig, zur Verfügung gestellt.

Nachweisführung bei Trainingsteilnahme:

Die Trainer sind angewiesen über Eigenfortschreibungen festzuhalten, welche Spieler bei welcher Trainingseinheit teilnehmen (evtl. erforderliche Kontaktnachverfolgung gewährleisten).

Darüber hinaus müssen die Trainer sicherstellen, dass alle Teilnehmer der Trainingseinheit über einen entsprechenden vorgenannten Nachweis verfügen und müssen sich diesen vor Trainingsbeginn vorlegen lassen. Eine Dokumentation darüber ist erforderlich. Die einfachste Möglichkeit wird sein, dass der Trainer mit seinem Handy die vorzulegenden Nachweise 

  • offizielles Testergebnis aus Testzentrum oder 
  • Bestätigung der Selbsttestdurchführung unter Aufsicht in Schule oder Arbeitgeber oder
  • Selbsttestdurchführung vor Ort wie vorgenannt beschrieben oder 
  • über den Geimpften- bzw. Genesenenstatus

fotografiert oder die Nachweise dem Trainer vor Trainingsbeginn digital übermittelt werden (z.B. Foto per whatsapp an den Trainer). So ist sichergestellt, dass der Verein den Nachweis für die dem Verein auferlegten Prüfpflichten nachgekommen ist. Die Fotos sind vom Trainer nach 14 Tagen zu löschen.

Wichtig: Kann ein Spieler keines der vorgenannten Nachweise vorlegen, ist eine Trainingsteilnahme untersagt und das Sportgelände ist zu verlassen.

Kabinen - und Duschnutzung:

Nach Rücksprache mit der Stadt Coburg ist eine solche frühestens geplant, wenn die Inzidenz stabil unter 50 ist. Hierzu wird es noch gesondert Rahmenbedingungen geben, die wenn vorliegend mitgeteilt werden.

Bei Rückfragen steht Euch Marcus Seiler, Tel: 0171/7667354, gerne zur Verfügung.

Eure Vorstandschaft

Wolfgang Gremmelmaier Christian Markus Daniela Heitmann Marcus Seiler

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