Vestekicker wurden durch die Rentenversicherungsanstalt geprüft

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Geprüfte Kalenderjahre 2016 bis 2019

Wie jedes Unternehmen werden auch Vereine regelmäßig durch die Rentenversicherungsanstalt dahingehend geprüft, ob für gezahlte Aufwandsentschädigungen an Trainer und Spieler unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge bzw. Freigrenzen auch die gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben ordentlich und richtig abgeführt wurden.

Im Zeitraum 03/2020 bis 11/2020 wurde der FC Coburg bezüglich seiner geleisteten Sozialversicherungsabgaben für die Kalenderjahre 2016, 2017, 2018 und 2019 geprüft.

Die Prüfung ist abgeschlossen und hat im Gesamtergebnis eine Rückerstattung an den Verein aufgrund zu hoher geleisteter Zahlungen für die Kalenderjahre 2016 bis 2018 erbracht.

Für das Kalenderjahr 2019 ergab sich nicht eine einzige Feststellung.

Für die Vorstandschaft ist das Prüfungsergebnis auch mit Blick auf die Komplexität des Themas mehr als erfreulich und eine Bestätigung für ordentlich geleistete Buchhaltungsarbeit.

 

 

 

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